Die Artenschutzrechtliche Vorprüfung liegt vor!
In Folge der kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes müssen seit Beginn des Jahres 2008 die artenschutzrechtlichen Belange bei genehmigungspflichtigen Eingriffen, Planungs- und Zulassungsverfahren noch strenger als bisher berücksichtigt werden.
Die Bürgerinitiative L405/B229n(ein) hat deshalb eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung beim Büro für Ökologie, Kartierungen und Flächenbewertungen, Manfred Henf, auf eigene Kosten beauftragt.
Nach dem jetzt vorliegenden Ergebnis ist zu befürchten, dass bei der Umsetzung der Planung der L405/B229n zahlreiche europäische Vogelarten und streng geschützte Tierartengruppen betroffen wären.
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- Einleitung
- Festlegung des Untersuchungsrahmens
- Abgrenzung und Charakterisierung des Untersuchungsraumes
- Säugetiere
- Vögel
- Kriechtiere (Reptilien)
- Lurche (Amphibien)
- Weitere Tierarten
- Untersuchungsmethoden
- Zusammenfassung und Prognose
Verfasser der Artenschutzrechlichen Vorprüfung _ Neubau der L405/B229n
MANFRED HENF
BÜRO FÜR ÖKOLOGIE,
KARTIERUNGEN UND FLÄCHENBEWERTUNGEN
Talstraße 85 b
40822 Mettmann
Tel.: 02104-1 36 82
Fax: 02104-80 14 62
mobil: 01520-1 86 95 99
eMail: M.Henf@freenet.de