Im Eingriffsraum ist streng genommen nur eine Reptilienart, die Zauneidechse (Lacerta agilis), planungsrelevant.
Zauneidechsen sind aktuell aus dem Bereich der Kreisdeponie Immigrath (HENF 2007) und vom Erikaweg (schriftl. F. Sonnenburg, Biol. Stat. Mittlere Wupper) bekannt. Die Verbreitung der Art im Umfeld der Eisenbahntrasse ist anzunehmen, da Eisenbahntrassen zu den bevorzugt besiedelten Habitaten der Art zählen.
Das für das MTB Solingen verzeichnete rezente Vorkommen der ebenfalls streng geschützten Schlingnatter (Coronella austriaca) liegt nach unserer Kenntnis nicht im Eingriffsraum. Ein bis heute nicht bestätigter Schlingnatter-Hinweis der FAUFLO liegt aus den 1970er Jahren für die Deponie Immigrath vor.
Vor regionalem Interesse ist die Ringelnatter, auch wenn sie nicht zu den planungsrelevanten Arten zählt. Sie ist aber national besonders geschützt und im Betrachtungsraum (stark) gefährdet. Ein aktueller Ringelnatter-Nachweis konnte am 12.05.2008 von M. Henf am Erikaweg geführt werden. Weitere Hinweise auf die Ringelnatter geben Anlieger des Erikawegs (schriftl. F. Sonnenburg, Biol. Stat. Mittlere Wupper).
Im Verlauf der ohnehin notwendigen Zauneidechsen-Kartierung böte es sich durch die Ausweitung der Methodik (Schlangenbretter) an, gezielt auch nach Schlingnattern (Ringelnatter) zu suchen, um die Verbreitung der Schlingnatter zu bestätigen oder auszuschließen. Parallel würden auch Daten zur Verbreitung der seltenen, bereits nachgewiesenen Ringelnatter im potenziellen Eingriffsraum erfasst werden können.


Wie die Fledermäuse besitzt die Zauneidechse zur Beurteilung der ökologischen Auswirkungen des Projektes eine hohe Planungsrelevanz.
Folgende Beeinträchtigungen sind zu erwarten:
- Überbauung von Habitaten – Sommerlebensräume und Winterquartiere (Ganzjahreslebensräume) werden insbesondere im Bereich der Kreisdeponie Immigrath und entlang der Eisenbahntrasse zerstört.
- Zerschneidung von Vernetzungskorridoren – Durch Brückenbauwerke und Untertunnellungen können Brüche im Biotopverbund entlang der Eisenbahntrasse entstehen.
Da sich aus den vorgenannten Beeinträchtigungen eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der Zauneidechsen-Population ergeben kann, ist auch hier ein Konflikt mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere mit § 42 BNatSchG und Artikel 12 FFH-Richtlinie zu erwarten.