Schon eine 1987 von der Stadt Solingen in Auftrag gegebene Umweltverträglichkeitsprüfung kam zu dem erschreckenden Befund, dass sich die Viehbachtalstraße:
„als auffälliger Fremdkörper sowohl im landschaftlichen wie im siedlungsstrukturellen als auch im verkehrlichen Gefüge Solingens präsentiert.“
Das Gutachterfazit lautete: „Nicht umweltverträglich“.
Ein Entwurf für den Verkehrsentwicklungsplan von der Arbeitsgruppe Verkehrsentwicklungs- planung in den neunziger Jahren kam zu sehr erschreckenden Ergebnissen für den Weiterbau der L405:
„Die Trasse führt mitten durch das Landschaftsschutzgebiet und tangiert dort mehrere naturräumliche Landschaftsbereiche mit besonderen Festsetzungen im Landschaftsplan.“
Artenschutz
In Folge der kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes müssen seit Beginn des Jahres 2008 die artenschutzrechtlichen Belange bei genehmigungspflichtigen Eingriffen, Planungs- und Zulassungsverfahren noch strenger als bisher berücksichtigt werden.
Die Bürgerinitiative L405/B229n(ein) hat deshalb eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung beim Büro für Ökologie, Kartierungen und Flächenbewertungen, Manfred Henf, auf eigene Kosten beauftragt. mehr>>>