Die Untersuchungsmethoden sollten sich am Methodenhandbuch der LÖBF (LÖBF 1996) orientieren. Der Erhaltungszustand der Populationen ist anhand der artspezifischen Bewertungsmatrices der LANUV zu erfassen und zu bewerten.

Fledermäuse

  • Suche nach pot. Hangplätzen (Tagesverstecke, Wochenstuben) in Gebäuden, insbesondere durch den Beobachtungsversuch ausfliegender Tiere.
  • Suche nach weiteren Hangplätzen in Baumhöhlen und Nist- und Fledermauskästen (Baumhöhlenkartierung).
  • Suche nach jagenden Tieren unter Einsatz eines Bat-Detectors (Ultraschallwandlers).
  • Suche nach Sommerquartieren von Fledermäusen (z. B. Dachböden der Gebäude), durch die Suche nach Kot und toten Tieren und Anhäufungen von Nahrungsresten (z. B. Schmetterlingsflügeln).

Der Schwerpunkt der Fledermauskartierung muss in den Monaten April bis September liegen. Sollten potenzielle Winterquartiere bekannt werden, so sind diese in den Monaten Dezember und Januar auf ihre Nutzung durch Fleder-mäuse zu kontrollieren.

Vögel

Alle avifaunistisch relevanten Strukturen sind mehrmals und zu allen Tageszeiten abzugehen.
Insbesondere sind folgende Nachweismethoden zu nutzen:

  • Suche nach Horsten und Großneststandorten.
  • Visuelle Beobachtung von Vögeln mit Unterstützung durch ein Fern-glas.
  • Verhören revieranzeigender Männchen im Gelände.
  • Beobachtung Nistmaterial oder Futter eintragender Altvögel.
  • Einsatz von Klangattrappen.

Eine umfassende Kartierung der Avifauna wird im Vorfeld der Artenschutz-rechtlichen Bewertung eine zentrale Rolle spielen müssen. Um auch alle saisonalen Aspekte zu erfassen, sollte der Kartierungszeitraum die Monate Dezember bis Juli umfassen. Gegebenenfalls ist auf Limikolen als Durchzügler zu achten

Amphibien

Zum Nachweis von Amphibien muss ein breites Spektrum von Nachweismethoden eingesetzt werden. Insbesondere sind für das Straßenneubauprojekt die Vorgaben des Merkblatts zum Amphibienschutz an Straßen (DER BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR 2000) zu berücksichtigen.

Um die Betroffenheit der Amphibien bewerten zu können, ist ein Kartierungszeitraum von Ende Februar bis Ende Juni zu wählen.
Laichgewässer und Landlebensräume sind wie folgt zu überprüfen:

  • Keschern – Die Uferbereiche der stehenden Gewässer, insbesondere die Vegetation am Ufer, muss stichprobenhaft abgekeschert werden.
  • Suche nach Amphibienlaich und –larven.
  • Setzen von Molchreusen – In geeignet erscheinende Gewässer müssen mehrfach über Nacht Reusen eingesetzt werden.
  • Nächtliches Ableuchten der Uferpartien.
  • Nächtliches Ableuchten von Straßen um migrierende Amphibien nachzuweisen.
  • Verhören nach Amphibienrufen.

Um verkehrsbedingte Individuenverluste zu minimieren, wird darüber hinaus eine umfassende herpetofaunistische Untersuchung zur Migration von Amphibien nach MAmS (DER BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR 2000) unter Nutzung temporärer Landfallen (Fangzaunsegmente und/oder Fangkreuze) notwendig werden.

Reptilien

Bei der Suche nach Reptilien sollten folgende Verfahren genutzt werden:

  • Visuelle Suche nach sonnenden oder flüchtenden Individuen.
  • Kontrolle von vorhandenen Versteckplätzen.
  • Auslegen künstlicher Versteckplätze (Schlangenbretter, Dachpappes-tücke) in Bereichen mit vermuteter Reptilienpopulation und deren Kontrolle.

Um aussagekräftige Resultate zu erhalten ist ein Kartierungszeitraum zwischen den Monaten April und Juni sowie August und September notwendig.