Festlegung des Untersuchungsrahmens

Zunächst wurden die Listen der planungsrelevanten streng geschützten Arten der LANUV NRW für die MTB Hilden (4807) und Solingen (4808) gesichtet, nach eigenem Kenntnisstand und durch Informationen regionaler Artenkenner ausgewertet und bewertet.

Befragt wurden die Biologische Station Mittlere Wupper, Solingen, Herr F. Sonnenburg, die Faunistisch-Floristische Arbeitsgemeinschaft Rheinland – Niederberg e.V. (FAUFLO) und als sachkundiger Anlieger Herr Bischof, Rupelrath Solingen.

Um einen Eindruck über den von der Planung betroffenen Landschaftsraum zu erhalten, wurde Teile der möglichen Straßentrasse am 12.05. und 05.06.2008 begangen.

Sollte eine in einem Genehmigungsverfahren erforderliche Artenschutzrechtliche Prüfung durch den Straßenbaulastträger beauftragt werden, müsste im Vorfeld der durchzuführenden faunistischen Untersuchung zur Konkretisierung der Datenlage Einsicht in das Fundortkataster (FOK) der LANUV genommen werden, was beim jetzigen Stand der Sachlage aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich war. Eine Einsichtnahme in das FOK kann z. B. das mit der Planung beauftragte Planungsbüro in Zusammenarbeit mit der zuständigen ULB bei einer konkret anhängenden Planung beantragen.

„Nur national besonders geschützte Arten“ werden aufgrund der rechtlichen Grundlagen (es gilt nur allg. Schutz) von der LANUV nicht als planungsrelevante Arten gelistet. Solche – seltenen oder stark gefährdeten – Arten, die lokal und in Einzelfällen durchaus von Bedeutung sein können, sind im vorliegenden Fall die Ringelnatter (Natrix natrix) und die Amphibienarten, die nicht im Anhang IV der FFH-Richtlinie genannt werden.