Von den planungsrelevanten Arten, die von der LANUV für die MTB Hilden und Solingen genannt werden, kann die Gelbbauchunke ausgeschlossen werden, da die Art nur noch weit entfernt vom potenziellen Eingriffsraum im Tal der Wupper in Solingen Kohlfurt siedelt (RADES 1991).

Zu den von Geburtshelferkröten besiedelten Biotopen gehören vor allem Abgrabungen, aber auch Bahndämme (GÜNTER, R. & U. SCHEIDT 1996). Im Untersuchungsraum sind immer dann Geburtshelferkröten zu erwarten, wenn bahndammnahe Gewässer vorhanden sind (Erikaweg). Weiterhin bestehen auf der Kreisdeponie Immigrath günstige Siedlungsbedingungen für die Geburtshelferkröte.

Der Kammmolch lebt hauptsächlich im Umfeld stark verkrauteter Gewässer (Aktionsradius bis ca. 1000m). Als Tagesversteck und Winterquartier eigenen sich in besonderer Weise Bahndämme (MÜNCH 1991), wie auch Bauschutthalden (Deponie Immigrath), wie sie im Untersuchungsraum vorhanden sind.

Der Kleine Wasserfrosch ist eine im Niederbergischen Land verbreitete Grünfroschart. Er löst im Bergland den eher in den großen Flussauen verbreiteten Seefrosch ab. Bevorzugt ist der Kleine Wasserfrosch an stark verkrauteten, besonnten Gewässern mit ausgeprägter Ufervegetation zu finden. Im Betrachtungsraum ist er vor allem in den Gewässern im Bereich der Kreis Deponie Immigrath zu erwarten.

Die Kreuzkröte ist als typische „Abgrabungsart“ vor allem im Bereich der Kreis Deponie Immigrath zu erwarten. Dort findet sie im besonderen Maß die von ihr bevorzugten halboffenen Biotope mit Steppencharakter und temporäre, vegetationsarme Gewässer. Im Verlauf der „Zauneidechsen-Kartierung (Stadt Düsseldorf, Kreis Mettmann, Stadt Wuppertal) – Ein Beitrag zum Artenhilfsprogramm Zauneidechse (Lacerta agilis) im Niederbergischen Raum“ (HENF 2007) wurden in den Gewässer auf dem Deponiegelände am 09.05.2006 Krötenkaulquappen in Kleinstgewässern vorgefunden, die nur von der Kreuzkröte stammen konnten. Eine genaue Determination wurde seinerzeit jedoch nicht durchgeführt, weil die Zielart der Kartierung seinerzeit die Zauneidechse war.

Folgende Beeinträchtigungen sind insbesondere für eine Kreuzkröten-Population zu erwarten:

  • Zerschneidung von Lebensräumen
  • Isolierung durch Schallemissionen – Durch den Verkehrslärm bei starker Frequentierung der Straße können akustische Beziehungen zwischen Teilpopulationen in einer Metapopulation gestört werden.
  • Überbauung von Reproduktionsgewässern – Bei der zu erwartenden Trassierung ist mit dem Verlust von Reproduktionsgewässer zu rechen.
  • Verkehrsbedingte Individuenverluste – Als „vagabundierende“ Amphibienart ohne feste Laichplatzprägung ist die Art besonders vom Straßenbau betroffen.

Da sich aus den vorgenannten Beeinträchtigungen eine Verschlechterung des Erhaltungszustands von Kreuzkröten- wie auch anderen Amphibienpopulationen ergeben kann, ist auch hier ein Konflikt mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere mit § 42 BNatSchG und Artikel 12 FFH-Richtlinie zu erwarten.

Durch die Lage der vorhandenen Gewässer werden auch häufigere – nur national besonders geschützte – Amphibienarten, wie Grasfrosch (Rana temporaria) und Erdkröte (Bufo bufo) sowie im Niederbergischen Raum häufige Schwanzlurche wie Bergmolch (Triturus alpestris) und Teichmolch (Triturus vulgaris) von der Trassierung der Straße betroffen sein. Es kann durchaus sein, dass je nach Qualität der Laichgewässer mehrere Tausend Individuen von ihren Laichgewässern abgeschnitten werden.